Zur Kirchgemeinde Leubnitz gehört auch der Friedhof. In alter Zeit wurden die Bestattungsplätze stets um die Gotteshäuser angelegt und trugen damals noch die Bezeichnung "Kirchhof". Diese Anlageform ist in Leubnitz bis auf den heutigen Tag erhalten geblieben, denn unsere Kirche liegt eingebettet in den Friedhof, dessen älteste Teile südlich und westlich der Kirche gelegen sind. Er zählt zu den ältesten der Region und wurde vermutlich vor mehr als 800 Jahren von Einwanderern aus Flandern, Franken oder Thüringen angelegt. Nachweisliche Erweiterungen in nördlicher Richtung gab es vermutlich im 16. Jahrhundert durch zunehmende Bevölkerungszahlen sowie um 1760 in Folge des Siebenjährigen Krieges. In jüngerer Zeit erfuhr der Friedhof zuletzt eine Erweiterung nach Norden nach dem 2. Weltkrieg in Form des sogenannten Heidequartiers und der sich daran ansschließenden Urnengrabfelder sowie nach Osten mit einem weiteren Urnengrabfeld.
Mehrere bekannte Persönlichkeiten haben auf dem Leubnitzer Friedhof ihre letzte Ruhestätte gefunden. Die bekannteste ist die des Bauernastronomen Johann Georg Palitzsch, der in Prohlis lebte und 1788 in Leubnitz bestattet wurde. Auch Pfarrer Paul Richter, der im Konzentrationslager Dachau starb, fand hier seine letzte Ruhestätte. Weiter sind die Kunstmaler Prof. Kretzschmar, Felix Elsner, Erich Gerlach sowie die Universitätsprofessoren Willers, Blanckmeister u.a. hier zur letzten Ruhe gebettet. Auch die Grabstelle des Rennfahrers Uli Melkus befindet sich auf dem Leubnitzer Friedhof.
Heute hat der Friedhof eine Größe von ca. 2,3 ha. Bestattet wurden hier seit alters her die Gemeindeglieder der Parochie Leubnitz, zu der im Jahr 1675 15 Dörfer gehörten. Auf dem Friedhof finden sowohl kirchliche als auch nichtkirchliche Trauerfeiern statt. Jährlich werden ca. 170 Bestattungen auf unserem Friedhof durchgeführt, 3/4 davon sind Urnenbeisetzungen, 1/4 Erdbestattungen. Die Vergabe der Gräber erfolgt als sogenannte Wahlgrabvergabe. Das bedeutet, dass - im Unterschied zur Reihengrabvergabe - die Möglichkeit der Nachbestattung und der Nachlösung der Grabstelle gegeben ist. Verfügungen darüber kann allein die Person treffen, die das Nutzungsrecht an der Grabstelle übernommen hat. Eine Grabstelle muß für 20 Jahre gelöst werden. Dies entspricht der für Sachsen gültigen Ruhefrist, die das Sächsische Bestattungsgesetz vorgibt.
Es besteht auch die Möglichkeit der Beisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage. Weitere Informationen hierzu sind in der Friedhofsverwaltung erhältlich.
Es gelten auf unserem Friedhof bestimmte Vorschriften hinsichtlich der Gestaltung der Gräber. So sollen die Gräber bepflanzt und nicht mit künstlichen Materialien abgedeckt werden, um das natürliche und grüne Gesamtbild der Friedhofsanlage zu erhalten. Für die Grabmale sollen einheimische Gesteine den Vorzug erhalten. Eine schlichte, aufstrebende und symetrische Form ist anzustreben, damit ein ausgewogener Gesamteindruck erhalten bleibt. Es gibt viele Möglichkeiten, Symbole und Beschriftungen auszuwählen, die den Hinterbliebenen hilfreich sein können, ihre Trauer zu überwinden und sich in Liebe ihrer Verstorbenen zu erinnern. Alle mit Bestattung und Gestaltung im Zusammenhang stehenden Fragen sind in der Friedhofsordnung festgeschrieben, die in der Friedhofsverwaltung einsehbar bzw. auszugsweise erhältlich ist.
Soll eine Bestattung auf unserem Friedhof durchgeführt werden, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.
Der Friedhof Leubnitz ist Einsatzstelle, um ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) oder Bundes-Freiwilligendienst (BFD) zu leisten. Über Einzelheiten informiert die Friedhofsverwaltung auf Anfrage oder die SUA gGmbH – Umweltakademie (Informationen zum Freiwilligendienst).